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    #31
    Nunja...

    Ganz allgemein gesprochen und losgelöst vom konkreten Einzelfall:

    Wer bei einer Insolvenz glaubt, ein Aussonderungsrecht zu haben, sollte dieses jedenfalls sicherheitshalber auch rechtzeitig beim Insolvenzverwalter geltend machen und ggf auch Forderungen zur Tabelle anmelden, um mögliche Nachteile zu vermeiden.

    Nähere Informationen über Fristen und Anschriften aus dem Insolvenzeröffnungsbeschluss werden üblicherweise auf www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht .

    Alles ohne Garantie, ggf einen Rechtsanwalt fragen

    revfan

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