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Neues Kopierschutzverfahren und Revox CD-Player

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    #16
    @jeunealbert
    Du hast natuerlich recht, was das "Umgehen" bzw. "Cracken" des Kopierschutzes betrifft, aber ich glaube, das Gesetz hat hier eine Luecke: Sobald ich selbst versuche (wie auch immer ich das mache), den Kopierschutz zu umgehen, mache ich mich strafbar, sollte sich aber meine Hardware davon nicht beeindrucken lassen und diese CD auslesen koennen wie eine "normale", also eine ungeschuetzte, dann habe ich mich nicht strafbar gemacht, weil der Schutz eben einfach nicht funktioniert.
    Ausserdem habe ich fuer meine privaten Kopien beim Kauf des Brenners eine Gebuehr bezahlt, die auch auf Leermedien und Leertapes drauf ist, somit sollte das Anfertigen privater Kopien doch quasi schon bezahlt sein oder nicht?
    Korrigiert mich, wenn ich da was missverstanden habe . . .

    Klaus
    ReVox-Kette: Part 1: B252-B261-B226-B291 + B201CD, Part 2: B286 + B208
    (Zum B286: Der weiße Originalkarton mit roter Schrift und dem zugehörigen Innenleben, sowie eine Originalanleitung, beide in gutem Zustand fehlen mir noch)

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      #17
      Hallo,

      unter dem Link "Kopierschutz" ist eine interessante Seite der Zeitschrift c't mit zahlreichen Artikeln zum Thema "Kopierschutz" abrufbar (einfach den Begriff "Kopierschutz" in die Suchmaske eingeben).

      Für den privaten Bedarf angefertigte analoge Kopien (Cassettenaufnahmen, Tonbandaufnahem etc. sind eindeutig nicht illegal. Das gilt auch für kopiergeschützte "Audio-CDs". Durch den Erwerb dieses Datenträgers kann ich nicht mehr gegen das Urheberrecht verstossen. Allerdings würde ich beim direkten kopieren des Datenträgers (zum Beispiel im PC) den Kopierschutz aushebeln. und das ist illegal. - Wenn ich aber den CD-Player mit einem PC über die Soundkarte verbinde, und den Inhalt "mitschneide", habe ich nicht den Kopierschutz "geknackt". - Diesen "Mitschnitt" darf ich dann völlig legal digital archivieren. Zum Beispiel auf einer CD. Das von mir erwähnte Programm (unCDcopy) macht sich diese "Lücke" in der Regelung zu nutze. Wenn die Musikindustrie eine Möglichkeit hätte, den Heiseverlag erfolgreich zu verklagen, hätte sie das bestimmt schon getan.

      mfG

      Kalli

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        #18
        Hallo,

        anzumerken wäre an dieser Stelle noch, das bei einer Kopie mittels des Programmes "unCDcopy" die Qualität des Ergebnisses in direktem Zusammenhang zur Qualität der verwendeten Soundkarte steht (und hier gibt es große Unterschiede).
        Der Heise-Verlag ist in diesem Bereich überhaupt recht rührig. Es gibt eine (per Internet zugängliche) Datenbank ( http://www.heise.de/ct/cd-register/ ). Hier sind einige auch neuere CDs mit den verwendeten Kopierschutzverfahren und bekannten Problemen mit verschiedenen Geräten verzeichnet. Hier kann man sich (vor dem Kauf) kundig machen, ob die gewünschte CD im eigenen Abspielgerät lauffähig ist.

        Wenn ich bedenke, was uns bei der Einführung der CD alles versprochen wurde (riesige Dynamikwerte, unempfindlichkeit gegen fast alles) und was daraus wurde (die Dynamik wird mit Limitern massiv eingestampft, damit das Ganze auch auf schlechten Anlagen noch klingt etc.), so werde ich (wieder) zum Vinyl-Fan. Von der Qualität des (neuen) Musikprogramms 'mal ganz zu schweigen (Coverversion von der Coverversion von der Coverversion...., Deutschland sucht den Superschlumpf (o.ä.)).
        Ich kenne keine andere Branche als die Musikindustrie, die es fertig gebracht hat einen großen Teil ihrer Kunden zu kriminalisieren. Der rechtliche Status eines CD-Käufers entspricht zur Zeit (verursacht durch massive Lobbyarbeit der Musikindustrie) etwa dem eines Hauskäufers, der das Haus erworben hat und es auch benutzen darf. Wenn er zu diesem Zweck jedoch die Tür öffnen möchte, macht er sich strafbar. Nur der beschwerliche Eingang durch den Schornstein (analog) ist (noch) erlaubt.
        Interessant sind an dieser Stelle auch einige Begrifflichkeiten:

        Raubkopie: Ich weiß nicht , wann dieser (auch weiter oben benutzte) Begriff zuerst verwendet wurde und von wem er aufgebracht wurde (wahrscheinlich die Pressestelle eines Plattenlabels). Ein "Raub" ist im deutschen Recht ein Straftatbestand. Ich zumindest sehe mich nicht als Räuber. An dieser Stelle sei hier auf die recht informative (und teilweise amüsante) Seite zum Thema verwiesen.

        Musikindustrie: Dieses Wort ist recht bezeichnend. Ich kenne einige recht engagierte Musiker, die würden sich wahrscheinlich heftigst dagegen wehren, wenn ich sie als "Mitarbeiter in der (Musik)-Industrie" bezeichne.

        Gruß
        Christoph

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