Du hast natuerlich recht, was das "Umgehen" bzw. "Cracken" des Kopierschutzes betrifft, aber ich glaube, das Gesetz hat hier eine Luecke: Sobald ich selbst versuche (wie auch immer ich das mache), den Kopierschutz zu umgehen, mache ich mich strafbar, sollte sich aber meine Hardware davon nicht beeindrucken lassen und diese CD auslesen koennen wie eine "normale", also eine ungeschuetzte, dann habe ich mich nicht strafbar gemacht, weil der Schutz eben einfach nicht funktioniert.
Ausserdem habe ich fuer meine privaten Kopien beim Kauf des Brenners eine Gebuehr bezahlt, die auch auf Leermedien und Leertapes drauf ist, somit sollte das Anfertigen privater Kopien doch quasi schon bezahlt sein oder nicht?
Korrigiert mich, wenn ich da was missverstanden habe . . .
Klaus
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